Fallberatung für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bezüglich Gefährdungseinschätzungen
Zur Einschätzung für Gefährdungssituationen und zur Planung der nächsten Handlungsschritte biete ich ihnen eine fundierte und differenzierte Fallberatung an. Hier achte ich auf die Kriterien des § 8a SGB VIII, die vorhandenen Ressourcen ihrer Einrichtung und Mitarbeiter wie auch auf die persönliche Psychohygiene.
Die Fallberatung kann in Anschluß an von mir angebotete Inhouse-Seminare, aber auch unbhängig von ihnen, stattfinden.