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Fachberatung für Gefährdungsfälle
(§ 8a SGB VIII)
   
 Fallberatung
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Fallberatung für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bezüglich Gefährdungseinschätzungen

Zur Einschätzung für Gefährdungssituationen und zur Planung der nächsten Handlungsschritte biete ich ihnen eine fundierte und differenzierte Fallberatung an. Hier achte ich auf die Kriterien des § 8a SGB VIII, die vorhandenen Ressourcen ihrer Einrichtung und Mitarbeiter wie auch auf die persönliche Psychohygiene.

Die Fallberatung kann in Anschluß an von mir angebotete Inhouse-Seminare, aber auch unbhängig von ihnen, stattfinden.



 
   
 
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