Inhouse-Seminare für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bezüglich Gefährdungseinschätzungen
Durch die Einführung des § 8a SGB VIII im Oktober 2005 werden pädagogische Fachkräfte in Gefährdungsfällen der Kinder- und Jugendhilfe in einem höheren Maße als zuvor in die Verantwortung genommen.
Für die freien Träger heißt dies, dass sie nun eindeutiger in der Garantenpflicht sind.
Sie sollen durch eine „insofern erfahrene Fachkraft“ und transparente Strukturen in den Einrichtungen Gefährdungssituationen schneller erkennen und effektiver bearbeiten.
Kindertagesstätten, ambulante sowie stationäre Einrichtungen sind in der Pflicht, bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen zielgerichtet zu handeln und gegebenenfalls das Jugendamt zu informieren.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit Familien in Krisensituationen und meinen Seminarangeboten bei Input München zum Thema kann ich ihnen komprimierte und handlungsorientierte Seminare anbieten, die auf den Bedarf ihrer Einrichtung abgestimmt sind.
Seminar-Inhalte:
1. Grundlegende Informationen bezüglich § 8a SGB VIII und seine Auswirkungen für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
2. Vorstellung verschiedener Instrumente zur Gefährdungseinschätzung
3. Erarbeitung eines den gesetzlichen Ansprüchen, aber auch dem Bedarf und den Möglichkeiten der Einrichtung angepassten Vorgehen bei Kindeswohlgefährdungen
4. Einüben, bzw. Auffrischung von Methoden der Gesprächsführung, die zu Klarheit und Transparenz führen
5. Vorstellung von Methoden für die persönliche Psychohygiene
Sie können mich für ein halb- oder ganztägiges Inhouse-Seminar buchen.
Seminarhinweise:
Bei Input, München, (www.inputseminare.de)
gebe ich vom 11. - 13. April 2011
ein Seminar zum Thema:
Mit Kindeswohlgefährdungen kompetent umgehen -
Was verändert der § 8a SGB VIII?