Kompetenter Umgang mit Kindeswohlgefährdung

Die Bedeutung des § 8a SGB VIII und des Bundeskinderschutzgesetz für die Praxis

Seit Einführung des § 8a SGB VIII im Oktober 2005 werden pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Gefährdungsfällen mehr in die Verantwortung genommen. 2012 wurde der § 8a überarbeitet und in das neu geschaffene Bundeskinderschutzgesetz integriert, so dass nun eine konkrete Vorgabe in der Prävention und der Verdachtsabklärung auf Kindeswohlgefährdung vorhanden ist.

Die Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe werden vom Gesetzgeber angehalten, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen“ wahrzunehmen, diese “im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte” einzuschätzen und hierzu eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen, bei Eltern und Kindern auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinzuwirken und gegebenenfalls zum Schutz des Minderjährigen tätig zu werden. Dies alles soll zum Schutz des Kindes geschehen, gleichzeitig sollen vorschnelle Eingriffe vermieden werden. Eine differenzierte Betrachtung der Situation der gesamten Familie, aber auch der Möglichkeiten der Einrichtung, des Helfernetzes und der Fachkräfte selbst sind hierzu vonnöten.
In den von mir angebotenen Inhouse-Seminaren werden die juristischen/strukturellen Aspekte wie auch die des fachlichen Handelns behandelt.

Themen:

  • Was ist eine Kindeswohlgefährdung? – Eine konstruktivistische Betrachtung
  • Relevante gesetzlichen Grundlagen
  • Notwendige Strukturen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe um den Anforderungen des §8a SGB VIII entsprechen, bzw. Reflektion der bestehenden Strukturen
  • Informationen über Aufgaben des Jugendamtes
  • Vorstellung eines Modells der Kollegialen Risikoeinschätzung
  • Konstruktive Nutzung von Zwangskontexten und Dreieckskontrakten
  • Vorstellung und Einübung von hilfreichen Methoden der Gesprächsführung, die zu Klarheit, Transparenz und Aktivierung des Familiensystems führen können
  • Vorstellung und Einübung von Gesprächsführungsvorgehensweisen bei der Benennung der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber den Personensorgeberechtigten
  • Selbstfürsorge der Fachkraft in Gefährdungssituationen
  • Besprechung aktueller herausfordernder Fallsituationen

Dauer:
Ich biete Inhouse-Seminare im Zeitumfang von 3 Stunden bis zu 2 Tagen an. Je nach Bedarf Ihrer Einrichtung können die für Sie relevanten Themen vereinbart werden.